Wartung und Inspektion von Fett und Leichtflüssigkeitsabscheidern
DIN 1999-100 Wartung und Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheidern:
Die DIN 1999-100 ist bindend und verpflichtet jeden der eine Leichtflüssigkeitsabscheideranlage betreibt diese zu kontrollieren, zu warten und alle 5 Jahre wiederkehrend zu überprüfen.
Monatliche Kontrolle
Die Eigenkontrolle ist durch einen Sachkundigen monatlich durchzuführen.
halbjährliche Wartung
Die Wartung hat halbjährlich, entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen einer Fachfirma gem. WHG § 19 zu erfolgen.
Generalinspektion
Die Überprüfung (Generalinspektion) der Abscheideranlage hat vor Inbetriebnahme und danach regelmäßig in Abständen von höchstens 5 Jahren stattzufinden. Diese Prüfung hat durch einen Fachkundigen im Sinne der DIN 1999-100 zu erfolgen.
Was wird bei der Generalinspektion geprüft?
1.Sicherheit gegen den Austritt von Leichtflüssigkeiten
2.Einhaltung der erforderlichen Überhöhung
3.Funktionsprüfung der Warnanlage (falls vorhanden)
4.Prüfung des baulichen Zustandes und der Dichtigkeit
5.Zustand der Innenwandflächen und der Einbauteile
6.Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung durch Gewichts- und Volumenbestimmung des Schwimmers
7.Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch
8.Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der Inhalte
Rohrreinigung Rostock, Bad Doberan, Barth, Tessin, Ribnitz-Damgarten, Kühlungsborn, Schwaan

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