Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfung

Seit 2016 müssen alle Grundstücks- und Immobilienbesitzer auf Anfrage umgehend nachweisen können, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind.
Darum wurde in der Deutschen Industrienorm DIN 1986 Teil 30 festgelegt, dass für jedes Grundstück der Nachweis einer Dichtheitsprüfung der Abwasser- Leitungen vorliegen muss.

In dem neuen Wasserhaushaltsgesetz vom 31.07.2009 sind für alle Grundstückseigentümer entscheidende Neuerungen. In §60 und §61WHG wird das Prinzip der Eigenkontrolle von Abwasseranlagen auf privaten Grundstücken festgeschrieben, somit hat jeder Betreiber einer Abwasseranlage also auch Hauseigentümer Ihre Abwasseranlage nach den „anerkannten Regeln der Technik“ zu betreiben und sind verpflichtet den Zustand und die Funktionsfähigkeit selbst zu überprüfen und den zuständigen Behörden nachzuweisen.

Hier finden Sie Informationen zu den Bestimmungen zur Dichtheitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern

rohrblitz005Die „anerkannten Regeln der Technik“ werden in der DIN 1986-30 definiert und dienen als Grundlage zur Untersuchung. Sie schreibt die gründliche Reinigung mit Hochdruck-Spüldüsen und eine optische Untersuchung mit einer Rohrkamera vor, gegebenenfalls ist noch eine Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser zB. bei sichtbaren Schäden oder gewerblichen Abwasser vorgeschrieben.

Bei Schadenfreiheit ist die Prüfung damit bestanden. Bei eventuell gesichteten Schäden müssen diese Repariert, im schlimmsten Fall muss das Leitungssystem Saniert oder Erneuert werden. Die Dokumentationen und das Ergebnis der Prüfung müssen den zuständigen Behörden nach Verlangen als digitales Video sowie digitalen Fotos und Prüfprotokoll vorgelegt werden. Eine solche Dichtheitsprüfung hat in der Regel 20 Jahre Gültigkeit, nach Reparaturarbeiten, größeren Umbauarbeiten oder Neubau der Abwasseranlage ist eine erneute Prüfung durchzuführen. Die Pflichten nach dem WHG richten sich unmittelbar an den Anlagenbetreiber also Hauseigentümer.

Wie wird die Dichtheitsprüfung durchgeführt?

Die Vorbereitungen zur Dichtheitsprüfung bestehen im Wesentlichen aus der Rohr und Kanalreinigung sowie der optischen Kanalinspektion mittels Kanalinspektionskamera, wie auch gesetzlich vorgeschrieben. Erst danach kann eine Aussage über den optischen Zustand von Rohren und Abwasserkanälen getroffen werden.

Wurden bei der optischen Kanalinspektion keine Schäden festgestellt, gilt diese Leitung als dicht.

Was ist notwendig um eine Dichtheitsprüfung durchzuführen:

1. Kontrollschacht auf dem Grundstück
2. Lageplan
In einem Lageplan sind alle wichtigen Informationen des Entwässerungssystemes darzustellen. Hierzu gehören: • Verlauf der Leitungen mit Angabe der Rohrdurchmesser • das Rohrmaterial und die Längen • Lage der Schächte mit Durchmesser und Tiefe • Bemaßung der Knickpunkte, Schächte, etc. bezogen auf das Gebäude

Wann sind Abwasserleitungen als dicht einzustufen?

Abwasserleitungen sind als dicht einzustufen, wenn bei einer Prüfung mit einer Inspektionskamera
• Keine sichtbaren Schäden festgestellt werden
• Kein Grundwasser eindringt
• Alle Leitungen lückenlos befahren,
• Alle Schächte geöffnet werden können

Zu nennen ist aber auch, dass bekannt ist, dass optisch intakte Leitungen zu einem erheblichen Prozentsatz eine Druckprüfung dennoch nicht bestehen. Sollten Anhaltspunkte bestehen, dass der optische Eindruck täuscht (z. B. das Alter der Leitungen oder bekannte systembedingte Materialmängel, wie der Einbau von Teerstrickdichtungen in Tonleitungen bestimmten Alters), ist es angemessen, eine optische Untersuchung anzuzweifeln.

Eine Wasserdichtheitsprüfung ist auch dann durchzuführen, wenn Teile des Grundleitungsnetzes nicht mit einer Kamera erreichbar sind. Folglich steht fest, dass für die Durchführung optischer Untersuchungen ausschließlich abbiegefähige Kamerasysteme eingesetzt werden können. Herkömmliche Schiebekameras führen fast immer zu Lücken in den Prüfergebnissen. Solche Lücken müssten dann in einem zweiten Arbeitsgang durch eine zusätzliche Dichtheitsprüfung geschlossen werden.

Kosten:

Die Kosten für Reinigung, TV-Inspektion, Dichtheitsprüfung und Sanierung hängen von der „Hardware“ des Hauses ab. Leitungslänge, Rohrdurchmesser, Verzweigungsgrad unter der Bodenplatte, Zugangsmöglichkeiten für Geräte, Anzahl der Einsteigschächte und Inspektionsöffnungen und Reinigungsaufwand bestimmen den finanziellen Aufwand, der auch stark von den Gegebenheiten vor Ort beeinflusst wird.

Daher ist eine Ortbesichtigung unerlässlich, um die Kosten genauer abschätzen zu können. Von Grundstück zu Grundstück sind große Schwankungen möglich. Geld lässt sich besonders sparen durch ein koordiniertes Vorgehen mit den Nachbarn, wenn gemeinsame Preisanfragen an die Firmen gestellt werden